Vor dem Kurantrag
Vor der eigentlichen Antragstellung legen viele Betroffene einen wahren Marathon zwischen Ärzten, Beratungsstellen und den Sozialversicherungsträgern zurück.
Der Grund hierfür ist unter anderem die Tatsache, dass die Bezuschussung einer Kurbehandlung durch Krankenkasse oder Rentenversicherung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Dazu gehört unter anderem, dass vor der Kur alle anderen Behandlungsmethoden vor Ort bereits ausgeschöpft sein müssen.
Die unbedingte Voraussetzung dafür, dass der Antrag auf die Bewilligung einer Kur überhaupt Erfolg hat, ist aber immer noch das Vorliegen eines ärztlichen Befunds, der die Behandlung im Rahmen einer Kur fachlich begründet. Der behandelnde Arzt kann nicht nur am besten abschätzen, welche Maßnahmen überhaupt notwendig sind. Er ist gleichzeitig derjenige, der die Krankengeschichte betroffener Patienten am besten kennt. Daher ist er auch einer der wichtigsten Ansprechpartner vor der eigentlichen Antragstellung. Aber Achtung: Der Arzt muss eine bestimmte Qualifikation im Bereich der Reha mitbringen.
Natürlich kann der behandelnde Arzt – egal ob Haus-, Kinder- oder Facharzt – nicht für alle Fragen rund im die Kur und den Kurantrag zur Verfügung stehen. Daher ist es vor der eigentlichen Antragstellung für alle Betroffenen empfehlenswert, sich über eine Beratungsstelle umgehend über das Thema zu informieren. Gleichzeitig sind Beratungsstellen eine Plattform, wo man sich den individuellen Fragen Betroffener widmet.
In diesem Zusammenhang bieten sich unterschiedlichste Möglichkeiten an. Verschiedene Vereine unterhalten entsprechende Beratungsstellen. Gleiches gilt für Sozialverbände wie Caritas oder das Rote Kreuz. Entsprechende Beratungsstellen im näheren Umkreis lassen sich schnell und einfach über das Internet finden.